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Leistungsqualität

Wie stellt das Verfahren die Leistungsqualität sicher?

1. Stufen der Leistungsbestimmung

Wege zur Qualität unterscheidet vier Stufen der Leistungsbestimmung:

a. individueller Gestaltungsspielraum auf der Grundlage zugesprochener Kompetenz
b. zwischen den jeweils zuständigen Beteiligten oder in Gremien zu treffende Vereinbarungen
c. intern verbindlich definierte Regelungen
d. gesetzliche oder extern verbindliche Regelungen und Vorgaben

Es wird aufgrund der vorliegenden Verhältnisse von den jeweiligen Verantwortungsgremien entschieden, welche Stufe für eine Aufgabe in welchem Ausmass gelten soll. Die gewählte Mischung hängt aber auch von der jeweiligen personellen Besetzung ab.

2. Phasen des Leistungsprozesses

Alle Leistungen werden in einen grundsätzlich angestrebten zunächst dreiteiligen Arbeitsrhythmus eingebettet:

a. Die Vorbereitungsphase enthält das Situationsbild und eine sich daran anschliessende Arbeit an den Erkenntnisgrundlagen. Dadurch findet eine ständige Leitbildarbeit statt, die für alle Beteiligten den gemeinsamen Verständnisboden für die Einzelleistungen schafft.
b. Die Lösungsphase der Entscheidungsfindung und Umsetzung erfolgt durch die Verantwortungsträger der Aufgabe
c. Die Phase von Reflektion (Rückblick bzw. Rechenschaft, Resonanzen) bis zur Entlastung.

Die grundsätzliche Einbettung jeder Funktion in einen solchen rhythmischen Arbeitszusammen-hang gibt die Gewähr, dass die Erfahrungen über das gesteigerte Fähigkeitspotential der Beteiligten zukünftig qualitätssichernd oder -erhöhend zur Verfügung stehen und allfällige Fehl-entwicklungen rechtzeitig erkannt und korrigiert werden können. Die bewusste Erfassung und Beachtung der Resonanz der Leistungsempfangenden (Betreute, Patienten u.a.) und der anderen externen Partner gibt permanenten Anlass zur verobjektivierenden Prüfung. Damit wird ein ständiger selbstevaluativer Prozess in Gang gehalten.
Der Rhythmus der drei oben beschriebenen Phasen der Zusammenarbeit nimmt bei Wege zur Qualität die Stelle ein, die in anderen Zusammenhängen der KVP-Prozess ausfüllen soll.

3. Ausbildung der beteiligten Menschen

Im Rahmen der Arbeit mit „Wege zur Qualität“ wird ein fortlaufendes Fortbildungsprogramm für möglichst viele Mitarbeitende angeboten. Je breiter die Basis, umso mehr kann sich die Wirkung in der ganzen Einrichtung ausbreiten. Das Programm umfasst alle Einzelfelder als auch ausgewählte Fragen der Organisation wie Erarbeitung eines Leitbildes, dynamische Delegation, Mitarbeitergespräche, Konferenztechnik, Fragen der Selbstverwaltung, Vertragsfragen usw.
Für Qualitätsbeauftragte werden spezielle Ausbildungskurse angeboten.

4. Wirksamkeit des Verfahrens

Das Verfahren „Wege zur Qualität“ führt zu einer regelmässigen Beobachtung und Bearbeitung der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit einer Institution. Das Verfahren schreibt an sich keine bestimmten Organisationsformen oder Vorgehensweisen vor, sondern stellt Gesichtspunkte und Kriterien zur Verfügung, aufgrund derer der Bedarf an Gestaltung innerhalb der eigenen Institution erkennbar und das Festlegen entsprechender Prioritäten möglich wird. 

"Wege zur Qualität" bezieht sowohl die Mitarbeitenden als auch die Klientel bereits in der Entstehungsphase der Leistung aktiv mit ein. Damit kommt es nicht in gleichem Masse zu der sonst üblichen Trennung von Angebot und Nachfrage einschliesslich der entsprechenden Folgeprobleme. Durch diese Form der Zusammenarbeit wird die Sinnerfahrung und damit die Motivation der Mitarbeitenden aber auch die Mitverantwortung aller Beteiligter angeregt und gesteigert. Dieses gemeinsame Verantwortungsgefühl ist Voraussetzung, um beispielsweise eine befriedigende Lösung der jetzt aktuellen Leistungs- und Finanzierungsfragen zu entwickeln.


Da nicht überall vorausgesetzt werden kann, dass alle Beteiligten bereits über das dazu notwendige und wünschbare Verständnis und Verhalten verfügen, kommt es vor allem darauf an, dass die Gesamtorganisation dies bewusst anregt und fördert. Eine generelle Anpassung an den Mangel würde bedeuten, Gleichgültigkeit und eine passive Forderungshaltung als Ausgangspunkt zu wählen und damit eine Flut von Regelungen auszulösen, die jede Kompetenzentfaltung und die Entwicklung der vermissten Eigenschaften dauerhaft verhindern. "Wege zur Qualität" will die beteiligten Menschen durch Mitwirkung stärken und nicht durch Überregelung schwächen.


Fakultativ (in vielen Fälle vorgeschrieben) ist vorgesehen, Institutionen periodisch unter den Gesichtspunkten von "Wege zur Qualität" zu auditieren. Entsprechende Auditformen wurden entwickelt und praktiziert; eine entsprechende umfangreiche Ausbildung für AuditorInnen hat stattgefunden. In vielen Fällen werden Audits bereits diagnostisch genutzt, um den Handlungsbedarf bezüglich Organisationsentwicklung besser und schneller zu erkennen und Prioritäten setzen zu können.